Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 28.04.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96   

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https://dejure.org/1997,3564
OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96 (https://dejure.org/1997,3564)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.1997 - 28 U 2631/96 (https://dejure.org/1997,3564)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 1997 - 28 U 2631/96 (https://dejure.org/1997,3564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängel an einer Kaufsache ; Kosten einer Nebenintervention ; Anträge eines Nebenintervenienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 8 O 13027/89
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 420
  • MDR 1997, 788
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12

    Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme

    Zwar kann auch der Streithelfer des klageweise in Anspruch genommenen Schuldners die diesem zustehende Verjährungseinrede erheben (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - III ZR 230/82, VersR 1985, 80 mwN), solange er sich nicht in Widerspruch zu der unterstützten Partei stellt (OLG München, NJW-RR 1998, 420, 422).
  • LG München I, 10.09.2020 - 7 O 8818/19

    Technologiezugang bei standardessentiellen Patenten in Wertschöpfungsketten

    Die verbleibenden 500.000 EUR des Gegenstandswerts sind mangels Angaben der Parteien für die übrigen Nebenintervenientinnen in gleicher Höhe festzusetzen, weil der (verbleibende) Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache übereinstimmt, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Sachanträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (OLG München NJW-RR 1998, 420, 421).
  • OLG Hamburg, 29.03.2012 - 8 U 78/11

    Insolvenz des Gewerberaummieters: Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters;

    Der Senat schließt sich aus systematischen und rechtspraktischen Erwägungen insoweit der auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass der Streitwert einer Nebenintervention dann dem Wert der Hauptsache entspricht, wenn - wie hier - der Streithelfer dieselben Anträge wie die Hauptpartei stellt (BGHZ 31, 144, 146 ff.; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166; NJW-RR 1998, 420; OLG Hamburg MDR 1985, 588; OLG Koblenz JurBüro 1999, 196; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Düsseldorf, MDR 2006, 1017 f.; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.04.1997 - 8 W 79/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17499
OLG Hamburg, 28.04.1997 - 8 W 79/97 (https://dejure.org/1997,17499)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.1997 - 8 W 79/97 (https://dejure.org/1997,17499)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 1997 - 8 W 79/97 (https://dejure.org/1997,17499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    In solchen Fällen setzt die Erstattungsfähigkeit der Avalprovisionen jedoch voraus, dass sich der Schuldner zuvor vergeblich um die Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde bemüht hat (vgl. OLG Hamburg, MDR 1997, 788 [OLG Hamburg 28.04.1997 - 8 W 79/97] ; ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 128 [OLG Karlsruhe 06.02.1986 - 6 W 11/86] ; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 494; weitergehend OLG Stuttgart, JurBüro 1996, 37 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 788 Rn. 5, jeweils Verzug voraussetzend).
  • OLG Brandenburg, 25.05.1998 - 8 W 195/98

    Erstattungsfähigkeit der während des Mahnverfahrens entstandenen Anwaltsgebühren;

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